SV Linda e.V.
 
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Satzung des Sportvereins Linda e.V.

Satzung des Sportvereins Linda e.V.

 

§ 1 Name, Sitz, Zweck

 

Der Sportverein Linda e.V. (SV Linda e.V.) mit Sitz in Brand-Erbisdorf Stadtteil Linda verfolgt ausschließlich und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Sportverein Linda e.V. ist ein freiwilliger, sich selbst verwaltender Zusammenschluss von Bürgern mit dem Ziel der Organisation des Sporttreibens und der Brauchtumspflege im Territorium. Die Mitglieder stellen sich zur Aufgabe, den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb in den einzelnen Abteilungen (Sportarten) zu organisieren, durchzuführen und so zum kulturellen Leben des Territoriums beizutragen. Die Mitglieder bemühen sich um den Erhalt, die Pflege und den Ausbau der Sportstätten und des Sportcenters Linda (SCL).

 

§ 2 Tätigkeit

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3 Mittel

 

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4 Begünstigungen

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Auflösung

 

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, die es mittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat im Sinne der sportlichen/kulturellen Betreuung der Bürger des Ortes.

 

§ 6 Mitgliedschaft

 

Mitglied des Sportvereins Linda e.V. kann jeder Bürger werden, wenn er die Satzung des Sportvereins Linda e.V. anerkennt. Die Mitgliedschaft von Kindern unter 14 Jahren bedarf der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.

Um die Mitgliedschaft im Verein zu erreichen, muss der Bürger einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Die Aufnahme als Mitglied wird durch den Vorstand durch Ausfertigung des Mitgliederausweises bestätigt und gilt mit der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages als rechtsgültig.

 

Die Mitgliedschaft im Verein kann beendet werden durch

 

  • eine schriftliche Austrittserklärung,
  • Beschluss des Vorstandes (Ausschluss bei grober Satzungsverletzung)

 

Die Mitgliedschaft erlischt

 

  • bei Tod des Mitgliedes,
  • bei einem Zahlungsrückstand der Mitgliedsbeträge von einem Jahr, nach schriftlicher Erinnerung

 

§ 7 Struktur

 

Der Sportverein Linda e.V. besteht aus mehreren Abteilungen entsprechend der betriebenen Sportart.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

 

Das höchste Organ des Sportverein Linda e.V. ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal innerhalb von vier Jahren einberufen, um den Vorstand des Sportvereins Linda e.V. zu wählen. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit einberufen werden, wenn:

 

  • es mindestens 1/3 der Mitglieder schriftlich beantragt,
  • es der Vorstand im Interesse des Vereins für notwendig erachtet

 

Die Einberufung der Mitgliederversammlung und die Tagesordnung sind den Mitgliedern 14 Tage vor der Mitgliederversammlung in Briefform per Mail und im Schaukasten des Vereins anzuzeigen.

 

Änderung der Satzung bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für andere Entscheidungen genügt die einfache Mehrheit.

 

Im Einverständnis aller Abteilungen kann die Mitgliederversammlung in eine Delegiertenversammlung umgewandelt werden. Damit gehen alle Rechte der Mitgliederversammlung auf die Delegiertenversammlung über.

 

Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen und vom gewählten Schriftführer zu unterschreiben.

 

§ 9 Vorstand

 

Der Vorstand vertritt den Sportverein Linda e.V. im Rechtsverkehr. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und setzt sich zusammen aus.

 

  • Vorsitzende(r)
  • 1. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
  • 2. Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
  • Kassenwart(in)
  • Schriftführer(in)

 

Der Vorstand beschließt die Verteilung der finanziellen Mittel, koordiniert die Arbeit der einzelnen Abteilungen und ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Amtsdauer des Vorstandes dauert 4 Jahre mit Fortdauer oder bis zur Neuwahl.

Der Verein wird nach außen vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes.

 

§ 10 Revisionskommission

 

Die Revisionskommission prüft regelmäßig die Arbeit des Vorstandes und der Abteilungen. Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung der Finanzarbeit. Die Revisionskommission wird durch die Mitgliederversammlung gewählt und gibt der Mitgliederversammlung einen Bericht ihrer Arbeit. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht gleichzeitig Mitglied der Revisionskommission sein.

 

§ 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Rechte:

  • Die Mitglieder können als sporttreibende oder fördernde Mitglieder auftreten.
  • Die Mitglieder können die im Territorium befindlichen Sportstätten in Absprache mit den Abteilungen nutzen.
  • Die Mitglieder haben das Recht, sich an den organisierten Übungs- und Trainingsveranstaltungen zu beteiligen.
  • Das Recht zur Teilnahme an Wettkämpfen obliegt besonderen Bedingungen.

 

Pflichten:

  • Die Mitglieder haben die Bestimmungen der Satzung einzuhalten.
  • Die Mitglieder entrichten pünktlich ihre Mitgliedsbeiträge.
  • Die Mitglieder beteiligen sich an den notwendigen Erhaltungsmaßnahmen der Sportstätten, des Sportcenters Linda und an der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
  • Die Mitglieder gehen sorgsam mit den vorhandenen finanziellen Mitteln, Sportgeräten und Sportstätten um.

 

Sanktionen:

Bei Verstößen gegen die Haus- und Geländeordnung, sowie groben Fehlverhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern oder bei Verletzung des Ansehens des Vereins, können vom Vorstand die folgenden Sanktionen verhängt werden.

 

  • Abmahnung durch den Vorstand
  • sechsmonatiges Hausverbot für alle Gebäude und das Außengelände, in dieser Zeit ist ein Betreten des Geländes nur zu Trainingszeiten, zu Spielen, zur Spielvorbereitung und bei Anwesenheit eines Trainers (in Ausnahmen: Mannschaftsleiter, Kapitän) möglich, anschließend eine sechsmonatige Bewährungszeit
  • bei Verstoß gegen das befristete Hausverbot und gegen die Hausordnung wird dieses durch das Leisten von 25 Arbeitsstunden pro Person geahndet, die Bewährungszeit für diesen Beschluss beträgt dann ein Jahr und verlängert sich bei weiteren Verstößen um jeweils 6 Monate
  • Anzeigen des Fehlverhaltens beim Sportverband
  • Ausschuss aus dem Verein

 

§ 12 Mitgliedsbeiträge

 

Zur Absicherung der finanziellen Belastungen erhebt der Sportverein Linda e.V. Mitgliedsbeiträge.

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit wird durch den Vorstand beschlossen. (einfache Mehrheit genügt).

 

§ 13 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

 

Brand-Erbisdorf, Stadtteil Linda, am 25.03.2019 Die Mitgliederversammlung

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